ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, auch bekannt als „EULA“ oder „Lizenz“, legt die Bedingungen dar, unter denen Leopoly Kft. oder eines seiner verbundenen Unternehmen (bezeichnet als „Leopoly“ oder „Lizenzgeber“) die Rechte gewährt und die Nutzungsbedingungen für die „Shapelab“-Software (bezeichnet als die „Software“) für registrierte Endbenutzer (bezeichnet als „Endbenutzer“) festlegt.
Diese EULA gilt für Lizenzen, die auf Leopolys offizieller Website https://shapelabvr.com/pricing angeboten werden, sowie für Lizenzen, die über Drittanbieter-Plattformen erworben wurden. Gemäß separaten Wiederverkäufervereinbarungen sind die folgenden Wiederverkäufer berechtigt, die Software an den Endbenutzer zu verkaufen:
Es ist unerlässlich, dass der Endbenutzer diese Lizenzbedingungen vollständig akzeptiert, bevor er die Software installiert, ausführt oder nutzt. Durch die Nutzung der Software stimmt der Endbenutzer diesen Bedingungen zu.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Leopoly Kft, deren Details wie folgt lauten, ist der Lizenzgeber dieser EULA weltweit, außer innerhalb der USA:
Firmenname: | Leopoly Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Eingetragener Sitz: | 6000 Kecskemét, Homokszem utca 3-5. |
Registrierungsbehörde: | das Handelsregistergericht des Gerichts Kecskemét |
Handelsregisternummer: | 03-09-132201 |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: | 25185991-4-03 |
Telefonnummer: | +36301097017 |
Webpräsenz: | www.leopoly.com |
Leopoly Next Inc, deren Details wie folgt lauten, ist der Lizenzgeber in den USA.
Firmenname: | Leopoly Next inc. |
Eingetragener Sitz: | San Mateo Clocktower, 3 E 3RD AVE San Mateo Clocktower, CA 94401 |
Registrierungsbehörde: | Staat Kalifornien, USA |
Handelsregisternummer: | 3592187 |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: | 46-3186817 |
Telefonnummer: | +36301097017 |
Webpräsenz: | www.leopoly.com |
1.2. Mit dem Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden der Software auf persönlichen Hardwaregeräten wird diese EULA zu einer bindenden Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Endbenutzer. Gemäß diesen Bedingungen gewährt Leopoly dem Endbenutzer spezifische Rechte zur Nutzung der Software, wobei der Endbenutzer zustimmt, sich an die gewährten Lizenzbedingungen zu halten. Darüber hinaus stimmt der Endbenutzer zu, eine Gebühr gemäß den aktuell veröffentlichten Lizenzgebühren als Gegenleistung für das gewählte Nutzungsrecht zu zahlen. Diese Gebühren werden von Leopoly ( https://shapelabvr.com/pricing) oder dem Drittanbieter-Plattformanbieter zum Zeitpunkt des Kaufs eindeutig angegeben.
1.3. Wenn der Endbenutzer die Software im Namen eines Dritten herunterlädt und/oder nutzt, bestätigt der Endbenutzer, dass er die Lizenzvereinbarung im Namen des besagten Dritten abschließt und befugt ist, diesen zu vertreten. In solchen Fällen gelten diese Nutzungsbedingungen auch für den Dritten.
1.4. Diese EULA und alle nachfolgenden Änderungen sind ab dem angegebenen Veröffentlichungsdatum wirksam, bis eine weitere Änderung in Kraft tritt oder bis die EULA vollständig widerrufen wird. Die Vereinbarung zwischen Leopoly und dem Endbenutzer gilt für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum, und ihre Bedingungen bleiben so lange in Kraft, wie die Software auf den Geräten des Endbenutzers gespeichert oder aktiv genutzt wird.
1.5. Die Nutzung der Software ist davon abhängig, dass der Endbenutzer Leopolys Datenschutzerklärungakzeptiert; andernfalls ist es dem Endbenutzer untersagt, die Software zu nutzen. Eine teilweise Akzeptanz der Datenschutzerklärung ist nicht gestattet. Wenn der Endbenutzer die Datenschutzerklärung ablehnt oder nicht vollständig akzeptiert, ist die Nutzung der Software nicht erlaubt. Leopolys Datenschutzerklärung finden Sie auf ihrer Website: https://shapelabvr.com/.
2. Beschreibung der Software
2.1. Die von Leopoly entwickelte Shapelab-Software ist eine intuitive Designanwendung, die dynamische polygonnetzbasierte 3D-Modellierungstechnologie verwendet und eine Reihe leistungsfähiger Werkzeuge zur Entwicklung hochwertiger 3D-Modelle sowohl für alltägliche Benutzer als auch für professionelle 3D-Designer bietet.
2.2. Leopoly gewährt den Endbenutzern gemäß dieser EULA spezifische Nutzungsrechte und damit verbundene Dienstleistungen, wie in dieser Lizenz beschrieben. Leopoly bietet keine Dienstleistungen an, die über die in dieser EULA ausdrücklich genannten hinausgehen, es stellt keine Systemüberwachungs- oder Wartungsdienste für die Software bereit.
3. Umfang der Lizenz
3.1. Das Urheberrecht an der Software liegt vollständig bei Leopoly. Leopoly gewährt dem Endbenutzer das Recht zur Nutzung der Software im Rahmen dieser EULA, überträgt jedoch nicht das Urheberrecht. Der Quellcode oder Objektcode wird dem Endbenutzer in keiner Form übertragen.
3.2. Diese Lizenz ist für den kommerziellen und/oder persönlichen Gebrauch (abhängig vom Lizenztyp) und ist mit der E-Mail-basierten Identifikation des Endnutzers verknüpft, wobei der Lizenzgeber dem Endnutzer eine persönliche, weltweite, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der lizenzierten Version der Software gewährt. Leopoly behält sich alle Rechte vor, die in dieser EULA nicht explizit erwähnt werden. Dies umfasst das Eigentum an Urheberrechten, Designrechten, Patenten, Markenzeichen, Know-how und allen anderen verwandten Rechten an der Software, unabhängig davon, ob diese offiziell registriert sind oder nicht.
3.3. Dem Endnutzer wird das Recht eingeräumt, die Software gemäß den Bedingungen dieser EULA zu nutzen. Die Nutzung der Software ohne Akzeptanz dieser Bedingungen oder deren Verletzung stellt eine Verletzung des Urheberrechts von Leopoly dar.
3.4. Wenn der Endnutzer im Namen eines Unternehmens, einer juristischen Person oder einer anderen natürlichen Person auf die Software zugreift, stimmt der Nutzer dieser Lizenz im Namen dieser Organisation oder Person zu. Dabei versichert der Endnutzer, dass er berechtigt ist, das besagte Unternehmen, die juristische Person oder die natürliche Person zu vertreten und rechtlich an diese Lizenz zu binden.
3.5. Der Endnutzer hat beschränkte Rechte zur Nutzung der Software gemäß dieser EULA, die ohne schriftliche Zustimmung von Leopoly keine Übertragung an Dritte, keinen Verkauf oder keine Vermietung gestattet. Der Endnutzer kann ohne ausdrückliche Zustimmung von Leopoly keine zusätzlichen Nutzungsrechte an Dritte gewähren.
3.6. Der Endnutzer darf die Software ohne Genehmigung nicht reproduzieren, verteilen, anpassen, bearbeiten oder öffentlich darstellen. Reverse Engineering, Modifizierung, Reproduktion oder Vertrieb der Software ist untersagt, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
3.7. Basierend auf dem gewählten Lizenztyp werden verschiedene Stufen von Nutzungsrechten gewährt. Die allgemeinen Regeln und spezifischen Bedingungen für jeden Lizenztyp müssen eingehalten werden.
3.8. Leopoly kann Dokumentation für die Software bereitstellen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Jegliche bereitgestellte Dokumentation verbleibt im Eigentum von Leopoly und unterliegt der EULA.
3.9. Leopoly wird im Rahmen dieser Lizenz keine Wartung und keinen Support für die Software leisten, sofern im jeweiligen Lizenzmodell nicht anders angegeben.
3.10. Die Rechte des Endnutzers erlöschen bei Beendigung der Vereinbarung. In solchen Fällen muss der Endnutzer die Nutzung einstellen und alle Kopien der Software löschen.
3.11. Der Endnutzer muss bei der Nutzung der Software das Urheberrecht von Leopoly und die in diesem Abschnitt dargelegten Regeln einhalten. Es werden keine zusätzlichen Nutzungsrechte über das Festgelegte hinaus gewährt, und die Änderung oder Entfernung von Eigentumshinweisen ist untersagt.
4. Kostenpflichtige Lizenz
4.1. Abonnementlizenz
4.1.1. Im Rahmen einer Abonnementlizenz wird dem Endnutzer ein zeitlich begrenztes, kostenpflichtiges, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Installation der Software auf einem Gerät gewährt. Während der Laufzeit der Abonnementlizenz stellt Leopoly dem Endnutzer Updates und Upgrades für die Software zur Verfügung, ausgenommen andere Wartungs- und Supportleistungen.
4.1.2. Die Abonnementdauer kann entweder monatlich oder jährlich sein. Die Abonnementlizenz verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, es sei denn, sie wird von Leopoly oder dem Endnutzer vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt.
4.1.3. Die Lizenzgebühr wird basierend auf der Dauer des Nutzungsrechts festgelegt. Die Zahlung der Lizenzgebühr ist bei der erstmaligen Softwareübertragung und für jede Laufzeitverlängerung erforderlich. Der Endnutzer muss die Lizenzgebühr entrichten, um das Nutzungsrecht zu erhalten.
4.2. Unbefristete Lizenz
4.2.1. Überblick über die unbefristete Lizenz
Leopoly bietet eine unbefristete Lizenz für die Software an, die dem Endnutzer ein unbefristetes, kostenpflichtiges, nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und personalisiertes (basierend auf dem E-Mail-Konto des Endnutzers) Recht zur Installation und Nutzung der Software auf bis zu zwei (2) Geräten gleichzeitig gewährt. Jede Version der unbefristeten Lizenz wird als separates Produkt betrachtet. Die mit der unbefristeten Lizenz verbundenen Updates entsprechen der Softwareversion für das spezifische Kalenderjahr des Kaufs, aber der Nutzungszeitraum für diese aktualisierte Software ist unbefristet.
4.2.2. Lizenzgewährung
Mit dem Erwerb einer spezifischen unbefristeten Version erhält der Endnutzer das Recht, alle Funktionen innerhalb dieser Version zu nutzen, auch jene, die zuvor einer Lizenzgebühr unterlagen. Dieses Recht besteht fort, solange der Endnutzer eine gültige Lizenz für diese Version aufrechterhält.
4.2.3. Updates und Wartung
Leopoly wird während des folgenden Kalenderjahres Updates und Fehlerbehebungen für die erworbene unbefristete Version anbieten. Diese Updates können über die Software oder das von Leopoly vorgesehene Portal heruntergeladen werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres werden keine garantierten Updates mehr bereitgestellt.
4.2.4. Erneuerung der unbefristeten Lizenz
Um Updates für nachfolgende Jahre zu erhalten, kann der Endnutzer eine neue Version zum aktuellen Preis erwerben. Ein Upgrade gewährt Zugang zu allen Funktionen innerhalb der neuen Version.
4.2.5. Zahlung
Für jede spezifische Version ist eine einmalige unbefristete Lizenzgebühr erforderlich, die von Leopoly zum Zeitpunkt des Erwerbs festgelegt und kommuniziert wird.
4.2.6. Kündigung
Jede Partei kann die unbefristete Lizenz bei Vertragsverletzung kündigen. Die Nichtzahlung der Lizenzgebühr führt ebenfalls zur Beendigung der Softwarenutzung.
5. Konsequenzen bei Verletzung der Nutzungsrechte
5.1. Verstößt der Endnutzer gegen die EULA, das Urheberrecht von Leopoly oder die Softwarerechte, kann Leopoly den Vertrag fristlos und ohne Vorankündigung kündigen.
5.2. In solchen Fällen kann Leopoly das Konto des Endnutzers löschen, und der Endnutzer muss alle Softwarekopien vollständig von seinen Geräten entfernen.
5.3. Der Endnutzer ist für jegliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich und kann gemäß geltendem Recht rechtlich belangt werden.
6. 3D-Modelle und andere vom Endnutzer erstellte Inhalte
6.1. Die Software ermöglicht es dem Endnutzer, 3D-Modelle und andere Inhalte (im Folgenden als „3D-Modelle“ bezeichnet) mit der Software zu erstellen und anzupassen. Es ist wichtig zu beachten, dass die vom Endnutzer erstellten 3D-Modelle eigenständig und in keiner Weise Teil der Software sind.
6.2. Der Endnutzer muss bei der Erstellung von 3D-Modellen die Spezifikationen der Software einhalten. Die in den 3D-Modellen verwendeten Inhalte (mit Ausnahme von Shapelab Capsules) müssen im Besitz des Endnutzers sein oder mit entsprechenden Rechten genutzt werden. Die 3D-Modelle dürfen keine unangemessenen, illegalen oder rechtsverletzenden Inhalte enthalten, noch schädlichen Code, der die Software oder andere Systeme beeinträchtigen könnte.
6.3. Leopoly kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Endnutzer gegen die in Abschnitt 3 dargelegten Bestimmungen verstößt.
6.4. Der Endnutzer ist für die Sicherung und Aufbewahrung der mit der Software erstellten 3D-Modelle verantwortlich. Leopoly übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste während des Softwarebetriebs oder nach Beendigung des Vertrags.
7. Shapelab Capsules
7.1. Shapelab Capsules umfassen verschiedene Elemente wie 3D-Modelle, Materialien, Skripte und digitale Einstellungen, die Endnutzer in ihre mit der Software erstellten 3D-Modelle integrieren können.
7.2. Die Urheberrechte und Nutzungsrechte an Shapelab Capsules liegen bei Leopoly oder Drittautoren. Der Endnutzer erwirbt durch diesen Vertrag oder die Nutzung von Shapelab Capsules kein Urheberrecht; stattdessen werden begrenzte Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 3.2. gewährt.
7.3. Vorbehaltlich der EULA gewährt Leopoly dem Endnutzer nicht übertragbare Rechte zur Vervielfältigung und Modifikation von Shapelab Capsules zur Verwendung in 3D-Modellen, die mit der Software erstellt wurden, um die Shapelab Capsules in vom Endnutzer erstellte Inhalte und Materialien einzubinden. Der Endnutzer kann Shapelab Capsules während der Softwarenutzungsdauer und unbegrenzt danach in seine Modelle einbinden. Die Shapelab Capsules dürfen jedoch nicht zum Wesensgehalt des 3D-Modells werden.
7.4. Dem Endnutzer ist die kommerzielle Verbreitung oder eigenständige Nutzung von Shapelab Capsules untersagt. Zudem ist die Registrierung von Shapelab Capsules für rechtlichen Schutz nicht gestattet.
7.5. Leopoly kann den Endnutzer auffordern, die Nutzung einer Shapelab Capsule einzustellen, wenn Zweifel an den Nutzungsrechten bestehen. In solchen Fällen muss der Endnutzer umgehend Folge leisten und sicherstellen, dass auch Dritte dies befolgen.
7.6. Leopoly kann die Nutzungsrechte für Shapelab Capsules jederzeit widerrufen und die weitere Nutzung von Shapelab Capsules einstellen.
8. Lizenzgebühren, Zahlungsbedingungen
8.1. Leopoly bietet zwei Arten von Lizenzen für die Software an: Abonnementpaket und unbefristete Lizenz.
- Abonnementlizenz: Diese Option gewährt Zugang zu allen Softwarefunktionen, die kontinuierlich auf die neueste Version aktualisiert werden, mit monatlichen und jährlichen Abrechnungsmöglichkeiten. Die Gebühren für jeden Abonnementplan werden beim Kauf eindeutig kommuniziert.
- Unbefristete Lizenz: Endnutzer erhalten Zugang zu allen Funktionen einer spezifischen Version mit einer einmaligen unbefristeten Lizenzgebühr pro Version. Die Gebühr wird von Leopoly oder dem Drittanbieter zum Zeitpunkt des Kaufs eindeutig spezifiziert.
8.2. Leopoly behält sich das Recht vor, Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen anzupassen. Jegliche Änderungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten über die Website von Leopoly, per E-Mail oder innerhalb der Software mitgeteilt. Lehnt der Endnutzer die Änderungen ab, kann er den Vertrag sofort kündigen. Andernfalls gilt die weitere Nutzung kostenpflichtiger Funktionen nach der Aktualisierung als Annahme der Modifikationen.
8.3. Bei Käufen an einer Verkaufsstelle gemäß Abschnitt 8.1. erhält der Endnutzer vor dem Kauf Informationen zu Zahlungsmethoden und -bedingungen. Leopoly ist nicht für Transaktionen und Abrechnungsprobleme an Verkaufsstellen verantwortlich.
8.4. Bei Nichtzahlung der Lizenzgebühren kann Leopoly den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen sperren, bis die Gebühren beglichen sind. Für Dienstunterbrechungen wird keine Entschädigung gewährt.
8.5. Wird der Vertrag vor Ablauf des bezahlten Lizenzgebührenzeitraums gekündigt, ist Leopoly nicht verpflichtet, bereits gezahlte Lizenzgebühren zu erstatten. Der gezahlte Betrag kann als Vertragsstrafe für die vorzeitige Kündigung einbehalten werden.
8.6. Sollte der Endnutzer die Lizenzgebühr nicht bis zum festgelegten Termin entrichten, erlischt die Lizenz, und der Endnutzer verliert das Recht auf Zugang zur Software.
9. Gewährleistung
9.1. Der Endnutzer erkennt an, dass Leopoly die Software in ihrem gegenwärtigen technologischen Zustand, ihrer Funktionalität, Leistung und Qualität, einschließlich eventuell vorhandener Mängel, auf einer „as is“-Basis bereitstellt.
9.2. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Software Fehler enthalten kann, die zu Störungen, Systemausfällen, Datenverlust oder zur Verletzung von Rechten Dritter führen können. Leopoly ist nicht verpflichtet, Mängel zu beheben, die Software technisch zu warten oder ausgefallene Systeme oder verlorene Daten wiederherzustellen.
9.3. Leopoly lehnt jegliche Garantien bezüglich der Qualität, Funktionalität, Leistung oder Eignung der Software für bestimmte Zwecke ab. Es wird nicht garantiert, dass die Software die Anforderungen des Endnutzers erfüllt, ununterbrochen und fehlerfrei funktioniert oder dass etwaige Mängel behoben werden. Die Kompatibilität mit anderen Leopoly-Produkten/-Dienstleistungen wird nicht zugesichert, und Leopoly haftet nicht für Folgen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben.
9.4. Die Gewährleistung für die kostenpflichtige Lizenz unterscheidet sich von der allgemeinen Gewährleistung in Abschnitt 8.1 insofern, als Leopoly nur die funktionale Nutzung der Software gegen Entrichtung einer Gebühr gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet.
9.5. Im Falle eines Funktionsausfalls der Software bei kostenpflichtiger Nutzung muss der Endnutzer Leopoly detaillierte Informationen über das Problem zur Verfügung stellen, damit Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können.
9.6. Zur Meldung von Fehlern kontaktieren Sie Leopoly bitte per E-Mail unter [email protected].
9.7. Leopoly garantiert, dass es ausschließlich alle Urheberrechte und Nutzungsrechte an der Software besitzt, um den Endnutzern die erforderlichen Rechte gemäß dieser EULA zu gewähren.
9.8. Leopoly versichert, dass keine Dritten Rechte an der Software geltend machen, die die Nutzung durch den Endnutzer beeinträchtigen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungsansprüchen durch Dritte muss der Endnutzer Leopoly unverzüglich benachrichtigen und bei der Verteidigung kooperieren.
9.9. Die Gewährleistung in Abschnitt 9. erstreckt sich nicht auf vom Endnutzer erstellte 3D-Modelle. Der Endnutzer ist allein verantwortlich, wenn ein 3D-Modell Rechte Dritter verletzt.
9.10. Der Endnutzer muss Gewährleistungsrechte innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Softwareleistung geltend machen, es sei denn, gesetzlich ist ein anderer Zeitrahmen vorgeschrieben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang bei der Festlegung der Gewährleistungsdauer.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Die Haftung von Leopoly ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher Vertragsverletzung oder Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2. Indirekte und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Rufschädigung, sind nicht abgedeckt. Leopoly übernimmt keine Verantwortung für IT-Systemschäden, Datenverlust, beeinträchtigte Betriebsabläufe oder Schäden aus Absicherungsverträgen.
10.3. Endnutzer tragen die volle Verantwortung für das Herunterladen, die Installation und die Nutzung der Software auf ihren Geräten. Leopoly haftet nicht für daraus entstehende Schäden für den Endnutzer oder Dritte, einschließlich IT-Systemproblemen oder Datenverlust.
10.4. Leopoly lehnt jegliche Haftung ab, wenn ein Endnutzer bei der Nutzung der Software gegen EULA-Bestimmungen verstößt.
10.5. Die Haftung für von Endnutzern erstellte 3D-Modelle liegt ausschließlich beim Ersteller, auch wenn diese mit anderen geteilt werden. Leopoly lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt oder die Beschaffenheit von 3D-Modellen ab.
10.6. Leopoly haftet nicht für Inhalte, die auf Plattformen im Zusammenhang mit der Software veröffentlicht werden. Endnutzer sind für alle Schäden aus solchen Inhalten verantwortlich und müssen Leopoly von damit verbundenen Ansprüchen freistellen.
10.7. Obwohl Leopoly sich um die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software bemüht, lehnt es die Haftung für Fehler oder Mängel ab, und Endnutzer verwenden die Software auf eigenes Risiko.
10.8. Elemente von Websites oder Anwendungen Dritter in der Software haben von Leopoly bereitgestellte Links; sie werden auf eigenes Risiko des Endnutzers verwendet, und Leopoly lehnt die Haftung für deren Inhalt ab.
10.9. Änderungen an der Software, einschließlich Zugangsbeschränkungen oder -beendigung, fallen nicht unter die Haftung von Leopoly.
10.10. Die Haftung von Leopoly für Schäden ist auf den Betrag einer monatlichen gezahlten Lizenzgebühr begrenzt.
10.11. Sollten geltende Gesetze einen Haftungsausschluss untersagen, wird die Haftung von Leopoly diesen Gesetzen entsprechen.
10.12. Endnutzer müssen Leopoly unverzüglich schriftlich über etwaige Schadensersatzansprüche innerhalb von dreißig Tagen informieren und müssen die Schäden mindern. Eine Unterlassung kann die Haftung beeinflussen. Endnutzer müssen die erforderlichen Dokumente zur Anspruchsbeurteilung vorlegen und bei der Unterstützung ihres Anspruchs aufrichtig handeln.
11. Laufzeit und Kündigung der EULA
11.1 Die EULA für die Nutzung der Software wird zwischen Leopoly und dem Endnutzer für eine Dauer geschlossen, die durch die vom Endnutzer gewählte Lizenzart bestimmt wird.
11.2. Leopoly behält sich das Recht vor, die EULA mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Endnutzer gegen die EULA-Bedingungen, einschließlich der Nutzerrechte, verstößt oder wenn Leopoly die Software einstellt.
11.3. Der Endnutzer kann die EULA jederzeit kündigen.
11.4. Bei Beendigung der EULA wird Leopoly das Konto des Endnutzers und die angegebene E-Mail-Adresse entfernen. Der Endnutzer muss die Nutzung der Software einstellen, sie von allen Geräten löschen, und Leopoly wird bei Beendigung keine zuvor gezahlten Lizenzgebühren erstatten.
11.5. Selbst nach der Beendigung muss der Endnutzer, sollte er die Software weiterhin nutzen, während des fortlaufenden Nutzungszeitraums die Bestimmungen der EULA einhalten, auch wenn die Nutzung möglicherweise als Verstoß erscheinen mag.
12. Änderungen der EULA
12.1. Leopoly kann diese EULA jederzeit einseitig ganz oder teilweise modifizieren, wobei die angepassten Bedingungen in der aktualisierten EULA reflektiert werden.
12.2. Eine Benachrichtigung über die Änderung wird dem Endnutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten durch Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung gestellt.
Im Falle von EULA-Änderungen kann der Endnutzer die EULA innerhalb des angegebenen Zeitrahmens beenden, es sei denn, die Änderungen sind für die Situation des Endnutzers irrelevant oder für ihn von Vorteil.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Vertraulichkeit
13.1.1. Sowohl Leopoly als auch der Endnutzer verpflichten sich, vertrauliche und nicht offengelegte Informationen über die Aktivitäten des jeweils anderen als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen.
13.1.2. Leopoly kann mit 3D-Modellbauern und Entwicklern zusammenarbeiten, deren Produkte denen ähneln, die vom Endnutzer erstellt wurden. Vom Endnutzer bereitgestelltes Feedback, einschließlich zu 3D-Modellen, gilt nicht als vertraulich. Leopoly kann diese Informationen uneingeschränkt nutzen. Der Endnutzer stellt Leopoly von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit diesen Informationen frei.
13.2. Vollständige EULA
Diese EULA stellt die vollständige Lizenzvereinbarung zwischen Leopoly und dem Endnutzer in Bezug auf die Softwarenutzung dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.
13.3. Teilweise Ungültigkeit
Die Ungültigkeit einer Bestimmung der EULA hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
13.4. Rechtserklärungen
Die Nichtausübung eines Rechtsanspruchs bedeutet nicht den Verzicht auf dieses Recht, und Leopoly kann das Recht zu einem späteren Zeitpunkt ausüben.
13.5. Benachrichtigungen
Leopoly und die Endnutzer sind verpflichtet, alle Erklärungen im Zusammenhang mit der EULA schriftlich abzugeben. Eine Erklärung per E-Mail gilt als gleichwertig zu einer schriftlichen Mitteilung. Leopoly kann die vom Endnutzer bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten für rechtliche Benachrichtigungen verwenden.
Hinsichtlich des Empfangs oder der Zustellung einer Erklärung, Mitteilung oder Kommunikation gilt:
a) Die persönliche Zustellung gilt als erfolgt, wenn die andere Partei den Empfang durch Unterschrift bestätigt oder die Annahme verweigert.
b) Bei postalischen Zustellungen gilt eine Kündigungserklärung oder andere Erklärung als zugestellt, wenn der Adressat die Annahme verweigert, und zwar am Tag des Zustellversuchs. Bei erfolgloser Zustellung aufgrund der Nichterreichbarkeit des Adressaten gilt das Dokument am fünften Werktag nach dem Zustellversuch als zugestellt.
c) Elektronische Zustellungen, wie E-Mails, gelten am Tag nach dem Versand als zugegangen.
13.6. Nach Beendigung weiterhin geltende Bestimmungen
Die EULA-Bestimmungen, die die Parteien auch nach der Beendigung binden, bleiben bestehen, einschließlich jener zur Haftungsbeschränkung, Vertraulichkeit, zum Schutz personenbezogener Daten, zu geistigen Eigentumsrechten und zur Streitbeilegung.
13.7. Sprache
Englisch ist die offizielle Sprache für die EULA und damit verbundene Vereinbarungen.
13.8. Geltendes Recht
Ungarisches Recht, insbesondere das Gesetz LXXVI von 1999 über das Urheberrecht, das Gesetz CVIII von 2001 über E-Commerce-Dienstleistungen und Dienste der Informationsgesellschaft sowie das Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch, regeln die EULA.
13.9. Rechtsstreitigkeiten
Ordentliche ungarische Gerichte behandeln Rechtsstreitigkeiten zwischen Leopoly und den Endnutzern gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung.
Bei Fällen von Software-Downloads aus einem Webshop interveniert Leopoly nicht bei Streitigkeiten zwischen dem Webshop und dem Endnutzer.
Sollte eine Person Ansprüche gegen Leopoly aufgrund eines Verstoßes oder einer unsachgemäßen Softwarenutzung durch einen Endnutzer geltend machen, muss der betroffene Endnutzer Leopoly umgehend und umfassend von solchen Ansprüchen freistellen, einschließlich aller Forderungen, auch unbekannter Art.